18.01.2008
Falschparker blockieren Busse
Immer wieder beklagen Kunden und der Ortsbeirat 9 (Ginnheim, Eschersheim, Dornbusch) die „schlechte Servicequalität“ auf den Buslinien 63/66, die am Weißen Stein starten und enden.
Vor allem das Halten der Busse vor dem türkischen Supermarkt am Weißen Stein ist vielen ein Dorn im Auge. Das Stadtteilgremium hatte darin „Faulheit der Fahrer“ vermutet. Doch dem ist nicht so, stellt die Stadt nun klar. Schuld daran seien die vielen Falschparker in der Haltestelle am Weißen Stein.
Es handele sich „nicht um eine Unart, sondern um eine betriebliche Anordnung“, so die Verwaltung. Und das liege nur an den Falschparkern. Denn bedingt durch das häufige Parken in der Endhaltestelle, sei das an sich durch die Ausbaubreite mögliche Überholen eines wartenden Busses nicht möglich. Da pro Tag insgesamt sechs Busse anschließend auf anderen Linien eingesetzt seien, störten ungeplante Aufenthaltszeiten von vier bis fünf Minuten den folgenden Betriebsablauf. Daher können sie nicht in zweiter Position auf die Abfahrt des in der Warteposition stehenden Busses warten.
Der Versicherungsschutz der Fahrgäste, wie vom Ortsbeirat angemerkt, werde durch das Aussteigen außerhalb der Haltestelle nicht beeinträchtigt, zumal die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) auch im Zusammenhang mit dem Serviceangebot „Ausstieg auf Wunsch“ ein Halten außerhalb von Stationen anbiete. Ab 20 Uhr können die Kunden auf allen Buslinien auch zwischen den Haltestellen aussteigen, sofern dies die Streckenbedingungen zulassen. Direkt hinter dem Haltepunkt befindet sich zudem ein Fußgängerüberweg, der den aussteigenden Fahrgästen das sichere Überqueren der Straße ermögliche. Zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2007 änderte sich die Situation. Denn hier wurde eine Haltestelle für die neue Linie 69 eingerichtet.
Auch wenn der Busfahrer teilweise die Tür für Fahrgäste nicht öffne, sei dies nicht auf ein unfreundliches Verhalten zurückzuführen, sondern auf die technische Ausstattung, heißt es in der Stellungnahme weiter. Denn grundsätzlich könne der Fahrer nur die erste Tür direkt betätigen. Die zweite und dritte seien automatische Türen, die nicht direkt vom Fahrer betätigt werden könnten. Von ihm werde nur die Freigabe erteilt, das Öffnen selbst erfolge durch Drücken des Haltestellenwunsches bzw. der Türöffnungstaste durch den Fahrgast. Nach Löschen der Türfreigabe durch den Fahrer schlössen sich die Türen automatisch, wenn nicht durch die automatische Türüberwachung ein Abbruch des Schließens erfolge.
Lediglich beim Betätigen der Kinderwagentaste müsse der Fahrer beim Schließen der Tür eine zusätzliche Taste bedienen, die allerdings nicht die automatische Türüberwachung außer Kraft setze. (sö)

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